Gesellschaftsrecht
Gründung und Führung einer Handelsgesellschaft in Bulgarien: Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Aktiengesellschaft oder Niederlassung eines ausländischen Unternehmens. Ausländische Mandanten können ein Bankkonto aus der Ferne eröffnen.
Die Gründung von Handelsgesellschaften in Bulgarien und die Betreuung ihrer rechtlichen Angelegenheiten sind ein Schwerpunkt von Borderless Legal. Wir haben große Erfahrung mit ausländischen Mandanten: Unternehmern und Investoren, die ein Unternehmen in Bulgarien aufbauen möchten, ohne selbst anzureisen.
Wenn Sie eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, eine Aktiengesellschaft oder eine Niederlassung eines ausländischen Unternehmens benötigen, übernehmen wir die Gründung als Komplettleistung. Wir bereiten sämtliche erforderlichen Dokumente vor, kümmern uns um Legalisation und Apostille, führen die Eintragung im Handelsregister durch und eröffnen das Bankkonto aus der Ferne auf der Grundlage einer Vollmacht.
Unsere Arbeit endet nicht mit der Gründung. Wir beraten Gesellschaften und handeln für sie, wenn sich die Kapitalstruktur ändert, wenn Anteile übertragen werden, wenn eine Gesellschaft umgewandelt oder aufgelöst wird, sowie bei Fragen der Unternehmensführung.
Für die Zeit nach der Gründung ist unser Bereich Gesellschaftsrecht und Transaktionen zuständig: M&A-Transaktionen, Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern und die laufende Unternehmensführung.
Was dieser Bereich umfasst
- Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, einer Aktiengesellschaft, eines einzelkaufmännischen Unternehmens oder einer Niederlassung eines ausländischen Unternehmens
- Für ausländische Mandanten: Kontoeröffnung aus der Ferne auf der Grundlage einer Vollmacht
- Interne Gesellschaftsdokumente und Unternehmensführung
- Eintragung von Änderungen einer Gesellschaft im Handelsregister
- Übertragung von Geschäftsanteilen und Aktien
- Umwandlungen von Gesellschaften: Abspaltung, Verschmelzung durch Aufnahme und Verschmelzung durch Neugründung
- Auflösung einer Gesellschaft und ihre Liquidation
Wenn Sie eine Frage zu einer gesellschaftsrechtlichen Angelegenheit haben oder einen Rechtsanwalt für deren Bearbeitung benötigen, sprechen Sie uns an.
Beratungstermin vereinbarenHäufige Fragen
- Wie lange dauert die Eintragung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (OOD) in Bulgarien?
- Die Eintragung einer OOD im Handelsregister dauert 3–5 Arbeitstage, gerechnet ab der Einreichung eines vollständigen Antrags. Das Stammkapital muss mindestens BGN 2 (ca. EUR 1) betragen. Es besteht kein Wohnsitzerfordernis, sodass ein Ausländer zugleich alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer sein kann. Die Gründung kann auch aus der Ferne erfolgen, mit einer notariell beglaubigten und apostillierten Vollmacht.
- Kann ein einzelner Ausländer alleiniger Gesellschafter einer bulgarischen Gesellschaft sein?
- Ja. Ausländische natürliche Personen und ausländische juristische Personen dürfen 100 % des Stammkapitals einer bulgarischen OOD oder EOOD (Einpersonen-Gesellschaft mit beschränkter Haftung) halten; Beschränkungen bestehen nicht. Die Gesellschaft kann von ihrem Geschäftsführer aus der Ferne geführt werden. Auch für das bulgarische Bankkonto muss der Geschäftsführer nicht persönlich in Bulgarien anwesend sein: Es kann auf der Grundlage einer notariell beglaubigten Vollmacht eröffnet werden.
- An wen wende ich mich bei einer Frage zum bulgarischen Gesellschaftsrecht?
- Schreiben Sie an office@borderless-legal-bulgaria.com oder rufen Sie uns an: +359 886 882 208. Die Erstberatung zu Ihrem Fall ist kostenlos.
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